Zentrale

Ground Zero GmbH
Erlenweg 25
85658 Egmating, Germany

Tel +49 (0)8095 873 830
Fax +49 (0)8095 873 8310

Geschäftsführer: Karl Felix Lautner, Nico Alexander Lautner, Peter Unterharnscheidt

Handelsregister: Amtsgericht München

Registernummer:
HRB 128584

USt-IdNr. gemäß § 27a UStG:
172284786

WEEE-Reg.Nr.:
DE 26345546

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG:
Peter Unterharnscheidt

Abbildung der Ground Zero Audio Zentrale

Hinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Es gelten unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Weiter unten finden Sie unsere AGBs.

Haftungshinweis

  1. Inhalt des Onlineangebotes
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  3. Urheber- & Kennzeichenrecht
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  4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
    Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes der Ground Zero GmbH zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Datenschutzbestimmungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ground Zero GmbH

  1. Geltungsbereich – Abweichende Vereinbarungen – Wirksamkeit
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und künftigen Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch wenn bei späteren, zusätzlichen Geschäftsbedingungen eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Abweichende Vereinbarungen oder eigene Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur bei ausdrücklicher Zustimmung und durch schriftliche Bestätigung im Einzelfall verbindlich.Der Eigentumsvorbehalt sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt werden in keinem Fall eingeschränkt.Die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel oder eines Teils davon aus einem den Vertragspartnern unbekannten Grund, wirkt sich nicht auf die Übrigen Teile der AGB aus. Diese Geschäftsbedingungen gelten ab schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung, spätestens jedoch ab Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Kunden.
  2. Angebote – Gültigkeit – Datenschutz
    Alle Angebote sind freibleibend. Bei Kostenvoranschlägen sowie Angaben zu Frachtkosten handelt es sich nicht um Festpreise. Erstellte Angebote dürfen nicht an dritte Personen oder andere Unternehmen weitergegeben oder in jedweder Art der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Kunden und Auftraggeber sind verpflichtet, sich an die geltenden Datenschutzrichtlinien zu halten und innerhalb dieses Rahmens auszuschließen, dass unbefugte Dritte Zugriff auf unsere Angebote sowie weitere mit unserem Unternehmen in Zusammenhang stehende Geschäftsunterlagen und vertrauliche Preislisten erhalten.Bestellungen sind für uns erst und nur dann verbindlich, sobald diese von uns schriftlich bestätigt wurden oder durch Übersendung der Ware ausgeführt werden. Mündliche und telefonische Erklärungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Von den tatsächlichen Werten abweichende Daten stellen keinen ausreichenden Grund zur Wandlung oder zum Rücktritt eines Vertragsgeschäftes dar.Unsere Mitarbeiter im Außendienst haben keine Handlungs-vollmacht.
  3. Preise
    Es gelten ausschließlich die am Liefertag gültigen Preise. Preisabweichungen von der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste werden nicht gesondert bestätigt, es sei denn, es wurde schriftlich ein besonderer Festpreis für die Ware vereinbart. Bei speziell nach Kundenwunsch produzierten Artikeln gelten die hierfür vereinbarten Preise bei Nachbestellungen nur, wenn diese von uns jeweils per Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden.
  4. Lieferung
    Lieferungen erfolgen ausschließlich nach unserer Wahl mittels handelsüblicher Methoden und durch uns gewählte Versand-unternehmen. Handelsübliche Minderlieferungen einer bestellten Menge aus lager- oder versandtechnischen Gründen gelten als Vertragserfüllung. Liefertermine und -fristen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich. Als Voraussetzung zur Erfüllung aller Zusagen zur Lieferterminen und -fristen gilt die Bedingung, dass Transportwege und –mittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und gelten als eingehalten, sobald die Ware unser Lager verlässt, um bei gewöhnlichen Transportzeiten noch termingerecht beim Empfänger einzutreffen. Der Kunde hat als Empfänger der Lieferung bei dessen Abnahme ausreichend mitzuwirken und ist verpflichtet, uns rechtzeitig auf erschwerte Zustellungsverhältnisse hinzuweisen. Das Risiko geht mit der Bereitstellung zur Abholung der Ware, spätestens jedoch mit der Verladung dieser in das Transportmittel auf den Empfänger über. Es besteht keine Verpflichtung, dem Kunden die Bereitstellung seiner Bestellung ausdrücklich mitzuteilen. Sollte sich die Lieferung bzw. die Abholung der Ware aus Gründen verzögern, welche zu Lasten des Empfängers gehen, so ist dieser verpflichtet, für die entstehenden Kosten der Lagerhaltung aufzukommen und trägt dessen Risiko. Die Lieferung erfolgt wenn nicht anders vereinbart ab Lager der Ground Zero GmbH in Egmating. Für Bestellung aus unserem regulären Warensortiment ohne Sonderposten erfolgt die Lieferung ab 300.- Euro netto Rechnungsbetrag frei Haus. Für Bestellungen unter 300.- Euro netto Rechnungs- betrag werden zusätzlich anteilige Kosten nach aktuell gültiger und bekannt gegebener Versandkostenliste berechnet. Sollte die Annahme der Lieferung durch den Empfänger aus nicht zwingenden Gründen verweigert werden, ist dieser verpflichtet, für alle daraus resultierenden Kosten aufzukommen. Weitere oder von diesen Punkten abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich durch uns bestätigt wurde.
  5. Lieferstörungen – Höhere Gewalt
    Sollten von uns nicht beeinflussbare Umstände und Ereignisse wie Streik, Krieg oder Katastrophen oder behördliche Maßnahmen die termingerechte Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, entbindet uns dies für die angemessene Dauer derer Auswirkungen oder ganz von unserer Lieferpflicht im Rahmen der Vereinbarung. Dies gilt insbesondere auch, wenn unsere Zulieferer aus genannten Gründen ganz oder teilweise ihrer jeweiligen Lieferpflicht nicht nachkommen können oder Bezugsmöglichkeiten und Transportwege beeinträchtigt sind. In solchen Fällen, selbst wenn wir uns beim Eintreten des jeweiligen Falles bereits im Lieferverzug befanden, sind wir berechtigt, die Lieferung mit entsprechender Verzögerung auszuführen oder von dem vereinbarten Geschäft zurück zu treten. Sollte ein Teil des Geschäftes aus genannten oder den Vertragspartnern noch unbekannten Gründen unwirksam werden, bleibt der übrige Teil hiervon unberührt und im vereinbarten Umfang und Inhalt gültig.
  6. Schadensanzeige – Meldefrist
    Beanstandungen wie Fehlmengen oder ein offensichtlicher Transportschaden der Lieferung sind bei Annahme der Ware per Schadensdokumentation mit dem Frachtführer festzuhalten und uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Transportschäden und Fehlmengen müssen uns innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich gemeldet werden. Es gilt hierbei §438 HGB. Beanstandungen einer Lieferung heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Kunden nicht auf. Eine Kürzung der Rechnungszahlung aufgrund von Fehlmengen oder einer Falschlieferung ist nur nach vorheriger schriftlicher Erklärung der Gründe und nach unserer Zustimmung möglich. Über den Verbleib der Falschlieferung werden wir den Kunden schriftlich informieren.
  7. Rücknahme – Ersatzlieferung – Gewährleistungsanspruch
    Von uns gelieferte Ware wird nur nach schriftlicher Zustimmung zurück genommen. Hierbei muss es sich um Neuware in einwandfreiem und original verpacktem Zustand handeln, welche uns frei von allen Transport- und Versicherungskosten geliefert wird. Zurück genommene Neuware wird abzüglich einer Pauschale von 15% für Bearbeitung und Wiedereinlagerung gutgeschrieben. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Aktionsartikel sowie alle Produkte, welche nicht mehr in unserem aktuell gültigen Katalog aufgeführt werden. Der Rücksendung ist eine Kopie der ursprünglichen Rechnung beizulegen. Gutschriften aus Warenrücksendungen können nur mit neuen Warenbezügen verrechnet werden. Die Gutschrift erfolgt unter Abzug jeweils gewährter Konditionen. Ware, welche vor mehr als 12 Monaten geliefert wurde, kann grundsätzlich nicht zurück genommen werden. Mangelhafte Neuware wird von uns in der Regel unter der Voraussetzung kostenfrei ersetzt, dass uns diese zur Prüfung und Betrachtung physisch vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für alle Fälle, die Garantie- und Gewährleistungsansprüche betreffen. Bei berechtigter Mängelanzeige obliegt uns die Entscheidung über einen Preisnachlass, einen Ersatzlieferung oder die Nachbesserung. Ersatzansprüche für Folgekosten bestehen nicht.
  8. Zahlungsbedingungen – Verzugszinsen – Bonität
    Alle gewährten Nachlässe und Rabatte sind auf unserer Rechnung bereits abgezogen, weitere Abzüge bei der Zahlung sind nicht möglich. Zur Zahlung fällig ist stets der auf der Rechnung angegebene Betrag. Dieser beinhaltet je nach Zahlungsart bereits einen ausgewiesenen Skonto. Die Rechnung ist in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Dies erfolgt per Überweisung auf das von uns genannte Konto per Vorkasse oder nach Rechnungserhalt, per Banklastschrift oder per Nachnahme. Bei Nachnahmelieferungen fallen zusätzliche Versandgebühren in Höhe von derzeit 10.- Euro je Paket an. Für Speditionslieferungen beträgt die Kostenpauschale für Nachnahmelieferungen 20.- Euro.Wenn nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist die Zahlung des Rechnungsbetrages ab Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft der Lieferung, spätestens mit Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlung per Rechnung ist dies spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum der Fall.Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatt, Skonti, Boni und jedwede sonstige Vergünstigungen sofort hinfällig. Darüber hinaus sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Außerdem werden alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig.Zur Deckung zusätzlich anfallender Gebühren und außergerichtlicher Mahnkosten können dem Kunden 5.- Euro berechnet werden. Bei wiederholter Mahnung wird dieser Betrag verdoppelt. Diskontspesen und Verzugszinsen sind sofort zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Begleichung des offenen Rechnungsbetrages einschließlich der Verzugszinsen bleibt uns die Lieferung neuer Bestellungen vorbehalten.Überschreitet der Kunde das Zahlungsziel oder wird uns bekannt, dass sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtert haben, was seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen könnte, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort in Fälligkeit zu stellen und für sämtliche ausstehenden oder künftigen Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles die Zahlung per Vorkasse zu verlangen.
  9. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbes. bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet und gestattet uns zu diesem Zwecke, seine Räume, Grundstücke und Lager zu betreten sowie alle notwendigen Schritte für den Abtransport der Ware auszuführen.Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch uns oder von uns ermächtigte Dritte gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.Bei Anwendung dieser Klausel gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Ware in einem ordentlichen Verkaufsvorgang weiter zu verkaufen. Hierbei tritt er jedoch alle Forderungen und Erlöse (inklusive der gültigen Mehrwertsteuer) aus dem Geschäft mit Dritten bis zur Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages für die gelieferte Ware an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware direkt, bearbeitet oder installiert weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung gegenüber Dritten ist der Kunde nach schriftlicher Abtretung an uns ermächtigt.Übersteigt der Wert der Sicherheiten (Vorbehaltsware und Forderungen) den Gesamtbetrag der zu sichernden Forderungen nicht nur kurzfristig um mehr als 25%, wird die Ground Zero GmbH Sicherheiten aus voll bezahlter Vorbehaltsware nach seiner Wahl freigeben. Wird Vorbehaltsware freigegeben, so ist für sie der Rechnungswert maßgebend. Liegt der Verkehrswert niedriger, ist der maßgebend.Die Befugnis des Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen der Ground Zero GmbH das Konkursverfahren oder Vergleichsverfahren zur Abwendung eines Konkurses beantragt werden sollte.
  10. Auslandslieferungen
    Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich nur nach Vorkasse oder gegen unwiderrufliches Akkreditiv.
  11. Abtretungsverbot
    Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf, wie in diesem Vertrag (s. Eigentumsvorbehalt) vorgesehen, auf die Ground Zero GmbH übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Ground Zero GmbH wird von der Einzugsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.Sollte der Kunde sein Warenlager ganz oder teilweise zur Sicherung einem Dritten übereignet haben oder künftig übereignen, bezieht sich sein Wille, einem Dritten Eigentum zu übertragen, nicht auf die von der Ground Zero GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder zu liefernde Ware.
  12. Informationspflicht
    Pfändungen und andere Zugriffe Dritter, durch welche die auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers beruhenden Rechte betroffen werden, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren in üblicher Weise zu versichern, und dies dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen (Gebäude- und Diebstahlversicherung).
  13. Gewährleistung – Garantie
    Für Schäden die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung eines gelieferten Produktes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung oder Garantie.Hierbei handelt es sich nicht um mangelhafte sondern um beschädigte Ware.Unsere Gewährleistungsverpflichtung bei einem Mangel beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung des Kaufpreises oder Nachbesserung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.Ersatzlieferungen oder Nachbesserungsleistungen verlängern nicht die Gewährleistungsdauer. Für neu gelieferte Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, es sei denn, diese endet vor Ablauf der für die ursprünglich gelieferte und beanstandete Ware geltenden Gewährleistungsdauer.Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren indem er uns die mangelhafte Ware frei Haus zur physischen Prüfung zur Verfügung stellt. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei.
  14. Abschlussklausel
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Vertragsangebote sowie der für uns verbindlichen Kaufverträge. Soweit Bedingungen des Kunden mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind die widersprechenden Bedingungen für uns auch dann nicht verbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich widersprochen haben.
  15. Gerichtsstand – Rechtswahl
    Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der Ground Zero GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Vollkaufleuten auch bei Zahlungsangelegenheiten ist das für den Sitz von Ground Zero GmbH zuständige Gericht.

Stand: 01.11.2022